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Die Satzung des hibisca e.V., Berlin

 (Auszug aus der Vereins-Satzung, Fassung vom 27. Juni 2015)

§ 2 Ziele und Zweck des Vereins
1.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zwecke des Vereins sind
a) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens
b) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung des
    Umweltschutzes sowie die Förderung des Tierschutzes
c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
d) die Förderung von Wissenschaft und Forschung

3. Umsetzung des Satzungs-Zweckes (Ziele)
a) Der Satzungszweck wird verwirklicht mittels der Förderung und Organisation von Projekten, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeit beitragen im Sinne einer
   'Bewahrung und dauerhaften Sicherung der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier, Natur, Umwelt und Gesellschaft' – und zwar sowohl auf lokaler und
    regionaler wie auch auf nationaler und internationaler Ebene.
b)
Geförderte und organisierte Projekte müssen eine gemeinnützige Ausrichtung haben, innovativ bzw. wegweisend sein und mit Zielen und Zweck des Vereins und seiner Satzung übereinstimmen.   
    In diesem Sinne müssen sie der Umsetzung von mehr Nachhaltigkeit dienen und sollten außerdem einem oder mehreren der folgenden Schwerpunkte zuzuordnen sein:
        i.   kulturelle, künstlerische und soziale sowie soziokulturelle Tätigkeit im Sinne von Weiterentwicklung, Reflektions-Fähigkeit, Menschlichkeit und sozialer Gerechtigkeit
             innerhalb der Gesellschaft oder Förderung von sozialem und kulturellem Engagement sowie gesellschaftlicher Teilhabe zur Etablierung einer Kultur des Respekts
            und der Bestätigung werterhaltender Strukturen im Sinne einer Förderung von sozialer (und gesamtgesellschaftlicher) Nachhaltigkeit für die Schaffung und Erhaltung sozialer Ressourcen
        ii.  Schonung und Erhaltung von Ressourcen in Natur und Umwelt wie insbesondere auch die Erhaltung der Artenvielfalt und gesunder Lebensräume
        iii.  Wissenschaft und Forschung für mehr Nachhaltigkeit im Sinne der Definition unter 3 a), wobei hier eigene Forschung bzw. Forschung im Rahmen
             der durch die Abgabenordnung bestimmten Gemeinnützigkeitsrichtlinien vorliegen muss. Diese wird ausgeführt durch eigene Mitarbeiter oder
             Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Abgabenordnung.
Beispiel: wissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung eines niederschwelligen,
             allgemein verständlichen und anwendbaren, partizipativen Nachhaltigkeitsansatzes
        iv. Wissensvermittlung und transdisziplinärer Dialog für mehr Nachhaltigkeit im Sinne der Definition unter 3 a), wie z.B. die Veröffentlichung und Weiterentwicklung
              sowie Diskussion von Ergebnissen eigener Forschung im Rahmen von Bürgerkonferenzen, transdisziplinärem Dialog und offenen Plattformen
        v. bürgerschaftliches Engagement für mehr Nachhaltigkeit im Sinne der Definition unter 3 a), wie z.B. die Entwicklung und Weiterverbreitung eines modularen Ansatzes
            zur Verbesserung von Kooperations- und Partizipationsprozessen in bürgerschaftlichen Initiativen zur Förderung von Nachhaltigkeit
c) Die Unterstützung der Projekte kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden und soll ressourcen-basiert erfolgen, d.h. anlassbezogen, dem Zweck angemessen
    und auf den Aufbau nachhaltiger Strukturen und Prozesse ausgerichtet. Dies kann konkret beispielsweise in der Form von persönlicher Wissensvermittlung und praktischer
    Unterstützung oder durch die Weitergabe von speziell für diesen Zweck gesammelten Spenden erfolgen.
d) Der organisatorische Ablauf der Förderung und Organisation von Projekten sowie der Ablauf des Antragsverfahrens sind in einem eigenen Projekt-Leitfaden geregelt.
e) Der Verein wird zur Umsetzung und Absicherung der gesetzten Ziele auch geeignete Hilfs-Instrumente aufbauen, etablieren und einsetzen wie beispielsweise Veranstaltungen,
    Publikationen, Medien und Fundraising-Formate. Eigene wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse des Vereins werden nach Abschluss und Auswertung der Untersuchungen
    zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Sonstige Informationsforen und -formate (z.B. in Form von Veranstaltungen) werden im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und im
    Einklang mit Vereinssatzung sowie Gemeinnützigkeitsrecht ebenfalls der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht

f) Der Verein kann eigene gemeinnützige Organisationen und Körperschaften zur Umsetzung von Zweck und Zielen des Vereins gründen oder mitgründen, auch in anderen Städten sowie im Ausland.
   Diese Organisationen und Körperschaften zur Umsetzung des Satzungszweckes können dabei gleichgeordnet, untergeordnet oder auch vollständig eigenständig angelegt sein und agieren.
g) Der Verein ist berechtigt, zur Verwirklichung seiner Satzungszwecke Angestellte zu beschäftigen, Honorarverträge abzuschließen sowie externe Dienstleister zu beauftragen.

4. Selbstverständnis des Vereins
a)
Der Verein ist frei von parteipolitischen und konfessionellen Bindungen.
b) Alle Mitglieder des Vereins haben untereinander Anspruch auf eine Behandlung, die dem Geist eines fairen, würdevollen und respektvollen Miteinanders gerecht wird.
c) Der Verein soll bei der Umsetzung seiner Ziele und seines Satzungszweckes wo immer möglich die gleichrechtliche und respektvolle Einbindung aller Teile der Gesellschaft anstreben.

5. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden,
   insbesondere Einkünfte und Überschüsse sind restlos den gemeinnützigen Zwecken des Vereins zuzuführen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
  oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Dies bedeutet, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Aufwände der Mitglieder,
  die mit der allgemeinen Vereinstätigkeit gemäß Satzung in unmittelbarer Verbindung stehen oder direkt Zweck und Zielen des Vereins zugute kommen, können ersetzt werden

 


Eine vollständige Satzung kann beim Vorstand eingesehen werden (Kontakt)


Irrtümer vorbehalten.

 

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